BodenVerwertung-RheinPfalz GmbH

             
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Die Verwertung von Böden und mineralischem Abfall hat zwei Aspekte:

  1. Bodenanfall, der nicht einem unmittelbaren Massenausgleich im Umfeld der Anfallstelle dienen kann, wird als Abfall eingestuft (vergl. dazu LAGA M20, TL BuB E-StB und die VWV Boden diverser Bundesländer). Bauschutt und Abbrüche von Betonwerken, Asphaltdecken und Mauerwerken sind mineralischer Abfall. Damit greifen die Gesetzeswerke und Regelungen zum Abfallrecht.
     

  2. Boden, der als Erdstoff (Baustoff) zur Verwendung in Bauwerken aufgenommen und geliefert wird, muß bautechnische Anforderungen erfüllen. Bautechnische Anforderungen werden mit Hilfe von bodenmechanischen Kennwerten formuliert.  Böden, die als Baustoffe geliefert werden, müssen demnach durch eine Güteüberwachung in ihren Eigenschaften nachgewiesen und gesichert werden.
     

Weitere Hinweise finden Sie hier >>Boden als Baustoff<<

 

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